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5. Geolokation: Wichtige Überlegungen

Das Thema Alleinarbeit betrifft Situationen, in denen Mitarbeitende während einer Tätigkeit alleine in Schwierigkeiten geraten und nicht mehr in der Lage sind, Hilfe zu rufen.

In solchen Fällen besteht das wichtigste Ziel darin, die betroffene Person schnell zu lokalisieren. Die aktuelle Position eines Mitarbeitenden ist daher im Notfall die entscheidende Information.

Gleichzeitig soll jedoch niemand dauerhaft überwacht werden.

Mit anderen Worten: Ein ideales System würde Standortinformationen nur dann übertragen, wenn sie tatsächlich benötigt werden.

Doch was passiert, wenn genau im Moment eines Vorfalls keine Netzwerkverbindung verfügbar ist? Es ist sogar möglich, dass der Verlust der Verbindung gleichzeitig mit dem Vorfall selbst auftritt (z. B. durch Unfälle, Stromausfälle oder ähnliche Ereignisse).

 

Mehrschichtiger Ansatz von LoneComply

LoneComply verwendet einen mehrschichtigen Ansatz, um sicherzustellen, dass Standortinformationen im Ernstfall verfügbar sind, gleichzeitig jedoch Datenschutzverletzungen so weit wie technisch möglich vermieden werden.

  1. Gezielte Konfiguration: Grundsätzlich wird Geolokalisierung nur für Arten von Alleinarbeit aktiviert, bei denen dies tatsächlich erforderlich ist. Dies kann beispielsweise bei „Rohrleitungswartung“ sinnvoll sein, jedoch nicht bei einer Tätigkeit wie „Nachtschicht am Empfang“.
  2. Zustimmung der Mitarbeitenden: In jedem Fall müssen Mitarbeitende der Nutzung von Standortdiensten bei der Installation der App zustimmen.
  3. Transparente Information: Beim Start einer Alleinarbeit, die Standortdaten verwendet, wird die Person klar darüber informiert. Dadurch ist jederzeit nachvollziehbar, wann und warum Standortdaten erfasst werden.
  4. Begrenzte Datennutzung: Wenn für eine Art von Alleinarbeit Geolokalisierung aktiviert ist, werden Standortdaten ausschließlich während der aktiven Alleinarbeit übertragen. Vor Beginn und nach Beendigung erfolgt keine Übertragung von Standortdaten.
  5. Strikte Zugriffsbeschränkung: Standortdaten sind ausschließlich für die zuständige Aufsichtsperson sichtbar. Andere Personen haben keinen Zugriff – auch Administratoren nicht. Darüber hinaus werden Standortdaten nicht in den Protokollen der Alleinarbeit gespeichert.
  6. Ereignisbasierter Zugriff: Selbst während einer aktiven Alleinarbeit können Aufsichtspersonen nicht jederzeit auf Standortdaten zugreifen. Erst wenn sich eine Alleinarbeit in einem kritischen Zustand befindet (z. B. bei fehlenden Lebenszeichen), werden diese Informationen freigegeben, da möglicherweise ein Notfall vorliegt.
  7. Pufferung und Übertragung in Intervallen: Standortdaten werden in regelmäßigen Abständen vom mobilen Gerät an den Server übertragen. Dadurch ist sichergestellt, dass auch bei plötzlichem Verbindungsabbruch der zuletzt bekannte Standort verfügbar bleibt und im Bedarfsfall angezeigt werden kann.

 

Zusammenfassung: Solange eine Alleinarbeit planmäßig verläuft, sind Standortinformationen für niemanden zugänglich.

Technische Ausnahme: Der Vollständigkeit halber ist eine technische Ausnahme zu beachten:
Angenommen, eine Person beginnt eine Alleinarbeit mit aktivierter Geolokalisierung und einem Lebenszeichen-Intervall von 15 Minuten. Fällt die Netzwerkverbindung nach 10 Minuten aus und bleibt unterbrochen, kann die Person zwar weiterhin versuchen, Lebenszeichen zu senden oder die Tätigkeit zu beenden, diese Informationen erreichen den Server jedoch nicht. In diesem Fall kann die Aufsichtsperson nicht sicher sein, dass die Person wohlauf ist. Daher muss das System vom ungünstigsten Fall ausgehen und den Zugriff auf Standortinformationen freigeben, sobald das 15-Minuten-Intervall überschritten wurde.

 

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